von
Prof. Dr. G. Deuschl, Neurologische Klinik der Universität Kiel
Früh- und
Differentialdiagnose des M. Parkinson gehören nach wie vor zu den
schwierigsten medizinischen Aufgabenstellungen. Eine wesentliche Hilfe
bietet seit einiger Zeit die Möglichkeit, Tremor apparativ und damit
objektiv zu erfassen und zu analysieren. Die Methode wurde von einer
Arbeitsgruppe der Universitäten Freiburg und Kiel entwickelt. Sie
bedient sich der Ableitung von Muskelströmen und Bewegungssignalen,
wobei die registrierten Signale einer Spektralanalyse unterzogen werden.
Sie verwertet zwei Zielgrößen: Frequenz und Amplitude. Die Diagnose
nutzt drei Standardableitungen, die den Tremor in Ruhe, bei frei
gehaltenem Arm und beim Halten eines Gewichts von 1.000 Gramm prüfen.
Schon diese Kurzbeschreibung verdeutlicht den erfreulich geringen
Untersuchungsaufwand. Eine klinische Bewertung der Ergebnisse ist wie
bei allen technischen Untersuchungen erforderlich.
Folgende Beurteilungen sind möglich:
1.
Ruhetremor: Ruhetremor ist immer pathologisch.
2.
Haltetremor: Beim Gesunden liegt die Frequenz zwischen 6 und 11
Hz. Niedrigere Frequenzen sind pathologisch (siehe Abb. 1).
3.
Tremoramplitude: Vergrößerte Amplituden des Haltetremors sind
ein Indiz für Pathologie.
4.
Fehlende Reduktion der Tremorfrequenz bei Gewichtsbelastung:
Gewichtsbelastung vergrößert die schwingende Masse und senkt dadurch
die Eigenfrequenz der Hand. Eine solche Frequenzabnahme fehlt beim
Parkinson-Tremor (siehe Abb. 2).
5.
Abnorme Synchronisation
zwischen antagonistischen Muskeln: Beim Parkinson-Tremor zeigen
antagonistische Muskeln eine hohe Koheränz, deren Phase meist um 180
Grad verschoben ist. Diese fehlt beim Gesunden.